Das Honorar unserer Planungsleistungen orientiert sich an den Vorgaben der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI genannt.

Selbstverständlich betreuen wir ihre Planungs- bzw. Baumaßnahme ganz nach individuellem Bedarf, auch gerne nur in einzelnen Planungs- bzw. Leistungsphasen.

In diesem Fall werden auch nur ganz dem Leistungsumfang entsprechend Honorarkosten fällig.

Wenn Sie es wünschen erstellen wir Ihnen auch gerne ein pauschaliertes Honorarangebot.

Sprechen Sie uns einfach an!